3G am Arbeitsplatz: Und täglich grüßt die Warteschlange?
Seit dem 24.11.2021 gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz, für Einhaltung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Wer keine kostbare Arbeitszeit verschwenden möchte, setzt auf zentrales, zeitgemäßes, Identitätsmanagement – und das nicht nur während der Pandemie.